01.10.2020

Schutzkonzept Saison 2020/21

Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab Oktober 2020

Neue Rahmenbedingungen:
Seit dem 6. Juni 2020 ist der Trainingsbetrieb in allen Sportarten unter Einhaltung von vereinsspezifischen Schutzkonzepten wieder zulässig. Auf den 22. Juni 2020 sind weitere Anpassungen in Kraft getreten. Bei Sportaktivitäten, in denen ein dauernder enger Körperkontakt erforderlich ist, wird empfohlen, die Trainings in beständigen Gruppen stattfinden zu lassen. Als enger Kontakt gilt dabei die längerdauernde (>15 Minuten) oder wiederholte Unterschreitung einer Distanz von 1.5 Metern ohne Schutzmassnahmen.

Folgende fünf Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb zwingend eingehalten werden:

Nur symptomfrei ins Training

Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainingsbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab. Es bleibt der Kursleitung vorbehalten, bei Verdacht von Krankheitssymptomen eines Kursteilnehmers, diesen vom Training auszuschliessen.

Abstand halten

Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, beim Duschen, nach dem Training, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen sind 1.5 Meter Abstand nach wie vor einzuhalten. Wo der Abstand nicht gewährleistet ist, muss eine Gesichtsmaske getragen werden oder eine zweckmässige Abschrankung (z.B. Plexiglas) installiert sein. Auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten. Einzig im eigentlichen Trainingsbetrieb ist der Körperkontakt in allen Sportarten wieder zulässig:

Eltern

Den Eltern ist es nicht erlaubt, während dem Kurs direkt an der Bande zu stehen. Der Abstand zur Gruppe und zu den anderen wartenden Eltern muss immer gewährleistet sein.

Gründlich Hände waschen

Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.

Präsenzlisten führen

Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten Präsenzlisten. Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese der Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung steht.

  • Sollte bei einer Kursteilnehmerin/einem Kursteilnehmer Symptome auftreten muss die/der Trainer/in oder Monitor/in informiert werden.
  • Jeder Teilnehmer hat sich solidarisch an die Schutzmassnahmen zu halten.
  • Auf dem Eis sind die Trainer/innen und Monitor/innen für die Einhaltung der Schutzmassnahmen verantwortlich.

Rheinfelden, 11. September 2020 Vorstand EC Rheinfelden

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